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Ein Fahrzeug, das einen erheblichen Unfallschaden hatte, bringt beim Verkauf weniger – auch dann, wenn es einwandfrei repariert wurde. Der Grund liegt nicht in der Technik, sondern im Markt: Käufer verlangen einen Abschlag, sobald ein Unfallschaden offenbart wird. Diesen marktbedingten Wertverlust nennt man merkantile Wertminderung.

Ob und in welcher Höhe sie anfällt, hängt vor allem von diesen Faktoren ab:

  • Fahrzeugalter und Laufleistung – bei jungen Fahrzeugen mit geringer Laufleistung fällt die Wertminderung deutlich höher aus als bei älteren
  • Schadenumfang und betroffene Bauteile – ein Schaden an tragenden Teilen wiegt schwerer als ein reiner Anbauteilschaden
  • Reparaturkosten im Verhältnis zum Fahrzeugwert
  • Marktgängigkeit des Modells – gefragte Fahrzeuge verlieren relativ betrachtet mehr, weil der Vergleichsmarkt größer ist
  • Vorschäden – ein bereits vorgeschädigtes Fahrzeug hat den marktbedingten Abschlag oft schon erlitten

Zur Ermittlung existieren mehrere anerkannte Berechnungsmethoden, die je nach Fahrzeugkonstellation unterschiedlich gut passen. Wir wählen die für Ihr Fahrzeug sachgerechte Methode und weisen sie im Gutachten nachvollziehbar aus – damit die Position nicht mit dem Argument „nicht nachvollziehbar" gekürzt werden kann.