
Unabhängiges KFZ-Sachverständigenbüro ·
Köln & Rhein-Erft-Kreis
Schadengutachten nach Unfall –
vor Ort bei Ihnen, ohne Anfahrtskosten.

Nach einem Unfall haben Sie als Geschädigter das Recht, einen qualifizierten Sachverständigen selbst zu wählen. Sie sind nicht auf den Gutachter der gegnerischen Versicherung angewiesen.
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung in der Regel die Kosten des Gutachtens.
konstrukt+ arbeitet ausschließlich in Ihrem Auftrag – nicht im Auftrag einer Versicherung.
Wir nehmen den Schaden dort auf, wo Ihr Fahrzeug steht:
zu Hause, am Arbeitsplatz oder in der Werkstatt.
Meist noch am selben oder am nächsten Werktag.

Inhaltsübersicht
Ing. Fathi Tekin
Kraftfahrzeugschäden und -bewertungen


Warum Unfallgeschädigte in Köln mit uns arbeiten

Wir kommen zu Ihnen - im gesamten Kölner Westen
Sie müssen Ihr beschädigtes Fahrzeug nicht bewegen.
Wir nehmen den Schaden dort auf, wo das Auto steht – in Lövenich, Widdersdorf, Weiden, Junkersdorf, Marsdorf und im gesamten Kölner Stadtgebiet, ebenso in Frechen, Pulheim, Hürth, Kerpen und Bergheim. Die Dokumentation erfolgt fotografisch und messtechnisch nach anerkannten Standards.

Keine Anfahrtskosten
Für die Anfahrt berechnen wir nichts – unabhängig davon, wo im Einzugsgebiet Sie sich befinden.
Das gilt für Schadengutachten ebenso wie für Wert- und Leasingrückläuferbewertungen.

Technische Beratung zur Reparatur
Wir erklären Ihnen, welche Reparaturwege technisch sinnvoll sind, was Ihr Fahrzeug im Ist- und im reparierten Zustand wert ist und welche Positionen im Gutachten welche Bedeutung haben.
Sie entscheiden anschließend, ob Sie reparieren lassen oder sich den Schadenbetrag auszahlen lassen.

Unterstützung bei der Schadensregulierung
Wir übernehmen den fachlichen Schriftverkehr mit der gegnerischen Versicherung und stellen sicher, dass alle relevanten Positionen – Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall, Wiederbeschaffungswert – vollständig dokumentiert sind.
Für die rechtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche empfehlen wir die Einbindung eines Rechtsanwalts.
Sie melden den Schaden
Telefonisch unter 02234 9817261, per WhatsApp oder über das Schadenformular. Wir klären in wenigen Minuten, was passiert ist, welche Unterlagen wir brauchen und wann wir bei Ihnen sein können.
Wir begutachten vor Ort
Wir dokumentieren den Schaden am Fahrzeug: Fotos, Messwerte, Vorschäden, Kalkulation der Reparaturkosten, Wertminderung und Wiederbeschaffungswert. Sie erhalten das Gutachten in der Regel innerhalb von ein bis zwei Werktagen.
Sie entscheiden, wie es weitergeht
Mit dem Gutachten haben Sie eine belastbare Grundlage: Reparatur in einer Werkstatt Ihrer Wahl oder Auszahlung des ermittelten Betrags. Wir versenden das Gutachten auf Wunsch direkt an Versicherung, Anwalt und Werkstatt.
Unsere Leistungen als KFZ-Sachverständigenbüro
„Wir erstellen Gutachten für Privatpersonen, Gewerbetreibende und Fuhrparkbetreiber in Köln und dem Rhein-Erft-Kreis."
Schadengutachten nach Unfall
Vollständiges Haftpflichtgutachten mit Reparaturkalkulation, Wertminderung, Wiederbeschaffungs- und Restwert. Die Grundlage für Ihre Schadensregulierung.
Wertgutachten & Oldtimerbewertung
Marktwert-, Zeitwert- und Wiederbeschaffungswertgutachten – auch für Oldtimer und Youngtimer. Für Verkauf, Versicherung oder Nachlass.
Beweissicherung
Dokumentation von Schäden und Fahrzeugzuständen zur späteren Verwendung, etwa bei Streit über Vorschäden oder Reparaturqualität.
Kostenvoranschlag
Kalkulation bei Bagatellschäden, wenn ein vollständiges Gutachten nicht erforderlich ist.
Leasingrückläufer-bewertung
Neutrale Zustandsbewertung vor der Rückgabe – bevor der Leasinggeber bewertet.
Nutzfahrzeuge & Fuhrpark
Gutachten für Transporter, Lkw und Anhänger, auch für mehrere Fahrzeuge an einem Termin.
UVV-Prüfung (DGUV V70)
Wiederkehrende Prüfung Ihrer Fahrzeuge nach DGUV Vorschrift 70 – vor Ort in Ihrem Betrieb.
KFZ-Gutachter für Köln und den Rhein-Erft-Kreis
Unser Büro
liegt in der Max-Planck-Straße 35 in 50858 Köln-Lövenich, direkt am Kölner Westen.
Von dort erreichen wir das gesamte Stadtgebiet und die angrenzenden Städte im Rhein-Erft-Kreis kurzfristig.
Köln:
Lövenich, Widdersdorf, Weiden, Junkersdorf, Marsdorf, Müngersdorf, Braunsfeld, Ehrenfeld, Bocklemünd, Ossendorf, Innenstadt Rhein-Erft-Kreis: Frechen, Pulheim, Hürth, Kerpen, Bergheim, Brühl, Erftstadt
Unsicher
Sie sind nicht sicher, ob Ihr Ort dazugehört?
Rufen Sie kurz an – in der Regel richten wir uns nach Ihnen, nicht umgekehrt.
Fahrzeug steht?
Wir sind meist innerhalb von 24 Stunden vor Ort.
Jeder Tag Stillstand kostet mehr als das Gutachten. Rufen Sie an, dann klären wir in fünf Minuten, was zu tun ist.
Dürfen Sie den KFZ-Gutachter selbst auswählen?
Ja. Als Geschädigter eines unverschuldeten Unfalls können Sie einen qualifizierten Sachverständigen Ihrer Wahl beauftragen.
Sie sind nicht verpflichtet, den von der gegnerischen Versicherung vorgeschlagenen Gutachter zu akzeptieren.
Diese Angabe ist allgemeine Information und ersetzt keine Rechtsberatung.
Wer übernimmt die Kosten des KFZ-Gutachtens?
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Gutachterkosten in der Regel als Teil des Schadenersatzes.
Bei Bagatellschäden unterhalb einer bestimmten Schadenhöhe wird stattdessen meist ein Kostenvoranschlag erstellt. Bei Teilschuld oder eigenem Verschulden gelten andere Regeln – wir klären das vor Auftragserteilung mit Ihnen.
Wie lange dauert die Erstellung eines KFZ-Gutachtens?
Die Besichtigung vor Ort dauert meist 30 bis 60 Minuten. Das fertige Gutachten erhalten Sie in der Regel innerhalb von ein bis zwei Werktagen nach der Begutachtung. Bei dringenden Fällen sprechen Sie uns an.
Was kostet ein KFZ-Gutachten, wenn ich den Unfall verursacht habe?
Bei selbstverschuldeten Schäden oder Kaskofällen richtet sich das Honorar nach der Schadenhöhe. Wir nennen Ihnen die zu erwartenden Kosten vor der Beauftragung, damit Sie entscheiden können, ob sich ein Gutachten oder ein Kostenvoranschlag mehr lohnt.
Welche Unterlagen brauchen Sie von mir?
Fahrzeugschein, Ihre Kontaktdaten, das Aktenzeichen der gegnerischen Versicherung oder die Unfallmitteilung sowie – falls vorhanden – Polizeibericht und Fotos vom Unfallort. Fehlt etwas, holen wir es gemeinsam nach.
Können Sie die Werkstatt frei wählen?
Bei einem unverschuldeten Unfall können Sie die Reparatur grundsätzlich in einer Werkstatt Ihrer Wahl durchführen lassen. Sie können sich den im Gutachten ermittelten Betrag alternativ auch auszahlen lassen. Auch hier gilt: allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Kommen Sie auch nach Frechen, Pulheim oder Hürth?
Ja. Unser Einzugsgebiet umfasst neben dem Kölner Stadtgebiet den gesamten Rhein-Erft-Kreis. Anfahrtskosten berechnen wir nicht.