02234 - 9817261

Der Restwert ist der Wert Ihres Fahrzeugs im unfallbeschädigten Zustand. Wir ermitteln ihn anhand konkreter Angebote auf dem für Sie zugänglichen regionalen Markt und weisen die Angebote im Gutachten aus.
Erhalten Sie unaufgefordert ein Restwertangebot – etwa von einer Versicherung oder einer Restwertbörse –, verkaufen Sie Ihr Fahrzeug nicht vorschnell.
Ein solches Angebot kann Ihre Schadenposition beeinflussen. Sprechen Sie vorher mit uns und mit Ihrem Anwalt.