02234 - 9817261

Gutachten für Fuhrpark und Nutzfahrzeuge

KFZ-Gutachten für Nutzfahrzeuge in Köln

Lkw, Transporter, Anhänger und Sonderaufbauten – begutachtet auf Ihrem Betriebsgelände.

Bei einem Nutzfahrzeug geht es selten nur um das Fahrzeug. Es geht um den Auftrag, der jetzt nicht gefahren wird, um die Ladung, die umdisponiert werden muss, und um die Frage, wann das Fahrzeug wieder im Einsatz ist. Je länger die Klärung dauert, desto teurer wird der Schaden – und zwar unabhängig von der Reparaturrechnung.

Wir erstellen Schaden- und Wertgutachten für Nutzfahrzeuge aller Klassen und kommen dafür dorthin, wo Ihre Fahrzeuge stehen: auf den Betriebshof, zur Werkstatt oder zur Unfallstelle. Mehrere Fahrzeuge nehmen wir in einem Termin auf. Anfahrtskosten berechnen wir im gesamten Einzugsgebiet nicht.

Ing. Fathi Tekin

Kraftfahrzeugschäden und -bewertungen

Warum ein Nutzfahrzeug anders bewertet wird als ein Pkw

Ein Schadengutachten für einen Transporter ist kein Pkw-Gutachten mit größeren Zahlen. Vier Punkte machen den Unterschied:

Der Aufbau ist oft teurer als das Fahrgestell

Kühlkoffer, Pritsche mit Plane, Ladebordwand, Kran, Tank- oder Silo-Aufbau, Kommunaltechnik: Bei vielen Nutzfahrzeugen steckt der größere Wert im Aufbau, nicht im Basisfahrzeug.
Wer den Aufbau nur pauschal bewertet, unterschätzt den Schaden systematisch. Wir erfassen Aufbau, Hersteller, Baujahr und Sonderausstattung getrennt.

Der Wiederbeschaffungswert lässt sich nicht aus einer Liste ablesen

Für einen fünf Jahre alten Kompaktwagen gibt es hunderte Vergleichsangebote. Für einen Sattelzug mit spezifischem Aufbau oder ein Kommunalfahrzeug gibt es einen engen, oft überregionalen Markt. Die Bewertung erfordert deshalb echte Marktrecherche statt Systemabfrage – und eine Dokumentation, die die herangezogenen Vergleichsfahrzeuge offenlegt.

Betriebsausfall ist der Kostentreiber

Beim Privat-Pkw steht das Fahrzeug. Beim Nutzfahrzeug steht ein Teil des Betriebs. Deshalb ist die im Gutachten ausgewiesene Reparatur- und Wiederbeschaffungsdauer hier keine Nebenposition, sondern die Zahl, an der die weitere Schadenabwicklung hängt.

Prüfpflichten laufen weiter

Ein Nutzfahrzeug hat Fristen: Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung, UVV-Prüfung nach DGUV Vorschrift 70, bei Ladebordwänden und Kranen zusätzliche wiederkehrende Prüfungen. Nach einem Schaden ist relevant, ob sicherheitsrelevante Baugruppen betroffen sind.
Das dokumentieren wir mit.

Welche Gutachten wir für Nutzfahrzeuge erstellen

Schadengutachten nach Unfall

Vollständige Schadenaufnahme mit Reparaturkostenkalkulation, Wertminderung, Wiederbeschaffungswert, Restwert und Reparaturdauer – einschließlich Aufbau und Sonderausstattung. Bei unverschuldetem Unfall trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Gutachterkosten in der Regel als Teil des Schadenersatzes. → Grundlagen und Bewertungsgrößen im Detail: Schadengutachten nach Unfall

Wert- und Zeitwertgutachten

Für Verkauf, Ankauf, Bilanzierung, Versicherungseinstufung oder Finanzierung. Bei Nutzfahrzeugen zusätzlich relevant: Restlaufzeit sicherheitsrelevanter Baugruppen, Aufbauzustand, Laufleistung im Verhältnis zur Betriebsstundenzahl.

Leasingrückläufer- und Rückgabebewertung

Neutrale Zustandsdokumentation vor der Rückgabe – bevor der Leasinggeber bewertet. Bei Flottenrückgaben nehmen wir mehrere Fahrzeuge in einem Termin auf und liefern eine einheitliche Dokumentation.

Beweissicherungsgutachten

Zustandsdokumentation ohne akuten Unfall: bei Streit über Reparaturqualität, bei Schäden durch Dritte auf dem Betriebsgelände, bei Rückgabe von Mietfahrzeugen oder bei Verdacht auf unsachgemäße Nutzung durch Fahrer oder Subunternehmer.

Reparaturkostenkalkulation und Kostenvoranschlag

Wenn ein vollständiges Gutachten nicht erforderlich ist – etwa bei kleineren Aufbauschäden – kalkulieren wir die Instandsetzung ohne den vollen Gutachtenumfang.

Ergänzend: UVV-Prüfung nach DGUV V70

Die wiederkehrende Prüfung Ihres Fuhrparks und die jährliche Fahrerunterweisung führen wir ebenfalls vor Ort durch – auf Wunsch im selben Termin. → Zur UVV-Prüfung für Ihren Fuhrpark

Ablauf für Fuhrparkbetreiber

01.

Anfrage

Telefonisch, per E-Mail oder über das Formular. Wir klären: Wie viele Fahrzeuge, welche Klassen, welcher Standort, akuter Schaden oder planbare Bewertung, liegt ein Versicherungsaktenzeichen vor.

02.

Terminierung nach Ihrem Betriebsablauf

Wir richten uns nach Ihren Standzeiten – früh vor Tourenbeginn, nach Feierabend oder samstags. Ziel ist, dass kein Fahrzeug zusätzlich zum Schaden auch noch wegen der Begutachtung stillsteht.

03.

Begutachtung vor Ort

Auf Ihrem Betriebshof, in der Werkstatt oder an der Unfallstelle. Mehrere Fahrzeuge in einem Termin. Für Aufbauten und Anbauteile erfolgt eine gesonderte Erfassung.

04.

Gutachten und Weiterleitung

In der Regel innerhalb von ein bis zwei Werktagen. Auf Wunsch versenden wir direkt an Versicherung, Anwalt, Werkstatt und Ihre Fuhrparkverwaltung.

Was wir vorab brauchen:

V

Fahrzeugscheine bzw. Fahrzeugliste mit FIN

V

Aufbauhersteller und Aufbautyp, falls nicht im Fahrzeugschein

V

Aktenzeichen der gegnerischen Versicherung oder Unfallmitteilung

V

Bei Vorschäden: frühere Gutachten oder Reparaturrechnungen

V

Bei Ausfallthemen: Einsatznachweise

Unsere Leistungen als KFZ-Sachverständigenbüro

„Wir erstellen Gutachten für Privatpersonen, Gewerbetreibende und Fuhrparkbetreiber in Köln und dem Rhein-Erft-Kreis.“

Schadengutachten nach Unfall

Vollständiges Haftpflichtgutachten mit Reparaturkalkulation, Wertminderung, Wiederbeschaffungs- und Restwert. Die Grundlage für Ihre Schadensregulierung.

Wertgutachten & Oldtimerbewertung

Marktwert-, Zeitwert- und Wiederbeschaffungswertgutachten – auch für Oldtimer und Youngtimer. Für Verkauf, Versicherung oder Nachlass.

Beweissicherung

Dokumentation von Schäden und Fahrzeugzuständen zur späteren Verwendung, etwa bei Streit über Vorschäden oder Reparaturqualität.

Kostenvoranschlag

Kalkulation bei Bagatellschäden, wenn ein vollständiges Gutachten nicht erforderlich ist.

Leasingrückläufer-bewertung

Neutrale Zustandsbewertung vor der Rückgabe – bevor der Leasinggeber bewertet.

Nutzfahrzeuge & Fuhrpark

Gutachten für Transporter, Lkw und Anhänger, auch für mehrere Fahrzeuge an einem Termin.

UVV-Prüfung (DGUV V70)

Wiederkehrende Prüfung Ihrer Fahrzeuge nach DGUV Vorschrift 70 – vor Ort in Ihrem Betrieb.

Für Betriebe mit mehreren Fahrzeugen

Wenn Sie regelmäßig Gutachten brauchen, ist der Einzelauftrag der unpraktischste Weg. Sinnvoller ist eine feste Absprache:

  • Ein Ansprechpartner für alle Fahrzeuge, keine wechselnden Sachverständigen
  • Sammeltermine für Bewertungen, Leasingrückgaben und UVV-Prüfungen
  • Einheitliche Dokumentation über den gesamten Fuhrpark, digital vorlagefähig
  • Kombination mit der UVV-Prüfung nach DGUV V70 im selben Termin – ein Betriebsstillstand statt zwei

Sprechen Sie uns an, wenn Sie das für Ihren Fuhrpark aufsetzen wollen.

Fahrzeuge und Aufbauten, die wir begutachten

Fahrzeugklassen Transporter und Kastenwagen · Lkw bis 40 t · Sattelzugmaschinen · Sattelauflieger und Anhänger · Omnibusse · Zugmaschinen · Pick-ups und Geländewagen im gewerblichen Einsatz · Baumaschinen (Radlader, Bagger, Walzen) · Sonderfahrzeuge (Kommunal-, Kehr-,…

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Nutzfahrzeug-Gutachten in Köln und im Rhein-Erft-Kreis

Unser Büro

liegt in der Max-Planck-Straße 35 in 50858 Köln-Lövenich, direkt am Kölner Westen.
Von dort erreichen wir das gesamte Stadtgebiet und die angrenzenden Städte im Rhein-Erft-Kreis kurzfristig.

Köln:

Lövenich, Widdersdorf, Weiden, Junkersdorf, Marsdorf, Müngersdorf, Braunsfeld, Ehrenfeld, Bocklemünd, Ossendorf, Innenstadt Rhein-Erft-Kreis: Frechen, Pulheim, Hürth, Kerpen, Bergheim, Brühl, Erftstadt

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Unsicher

Sie sind nicht sicher, ob Ihr Ort dazugehört?
Rufen Sie kurz an – in der Regel richten wir uns nach Ihnen, nicht umgekehrt.

02234 – 9817261

Fahrzeug steht?
Wir sind meist innerhalb von 24 Stunden vor Ort.

Jeder Tag Stillstand kostet mehr als das Gutachten. Rufen Sie an, dann klären wir in fünf Minuten, was zu tun ist.

Abfrage für die DSGVO *

Kommen Sie auf unseren Betriebshof?

Ja, das ist der Regelfall. Wir begutachten dort, wo die Fahrzeuge stehen, und richten uns terminlich nach Ihren Standzeiten.

Können mehrere Fahrzeuge in einem Termin aufgenommen werden?

Ja. Bei Flottenbewertungen und Leasingrückgaben ist das der übliche Weg und spart Ihnen erheblichen Aufwand.

Wird der Aufbau separat bewertet?

Ja. Kofferaufbau, Kühlaggregat, Ladebordwand, Kran und vergleichbare Komponenten werden gesondert erfasst und bewertet, weil sie einen wesentlichen Teil des Fahrzeugwerts ausmachen.

Wer zahlt das Gutachten bei einem Unfall?

Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Gutachterkosten in der Regel als Teil des Schadenersatzes. Bei Teilschuld, eigenem Verschulden oder Kaskofällen gelten andere Regeln. Wir klären das vor der Beauftragung mit Ihnen. (Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.)

Wie schnell ist ein Termin möglich?

In der Regel innerhalb von 24 Stunden, bei akuten Schäden häufig noch am selben Tag.

Wie lange dauert das Gutachten?

Nach der Begutachtung in der Regel ein bis zwei Werktage. Bei Fahrzeugen mit Sonderaufbauten kann die Marktrecherche für den Wiederbeschaffungswert etwas länger dauern – wir sagen Ihnen das beim Termin.

Bekomme ich eine Aussage zur Ausfallzeit?

Wir weisen die technisch begründete Reparatur- bzw. Wiederbeschaffungsdauer im Gutachten aus. Welche Ansprüche sich daraus ableiten lassen, klären Sie mit Ihrem Rechtsanwalt.

Erstellen Sie auch Gutachten für Baumaschinen?

Ja, für Radlader, Bagger, Walzen und vergleichbare Maschinen im gewerblichen Einsatz./p>

Können wir Gutachten und UVV-Prüfung kombinieren?

Ja. Beides führen wir vor Ort durch und lassen sich im selben Termin erledigen. Das reduziert den Stillstand im Betrieb.

Erstellen Sie Gutachten für Leasingrückgaben?

Ja – und zwar vor der Rückgabe. Eine neutrale Zustandsdokumentation im Vorfeld ist deutlich wirksamer als eine Diskussion im Nachhinein.