

Leistung · Unabhängiges KFZ-Sachverständigenbüro Köln
Schadengutachten nach Unfall
in Köln
Vor Ort bei Ihnen, meist innerhalb von 24 Stunden –
ohne Anfahrtskosten.

Nach einem Unfall haben Sie als Geschädigter das Recht, einen qualifizierten Sachverständigen selbst zu wählen. Sie sind nicht auf den Gutachter der gegnerischen Versicherung angewiesen.
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung in der Regel die Kosten des Gutachtens.
konstrukt+ arbeitet ausschließlich in Ihrem Auftrag – nicht im Auftrag einer Versicherung.
Wir nehmen den Schaden dort auf, wo Ihr Fahrzeug steht:
zu Hause, am Arbeitsplatz oder in der Werkstatt.
Meist noch am selben oder am nächsten Werktag.
Ing. Fathi Tekin
Kraftfahrzeugschäden und -bewertungen


Wann Sie einen Schadengutachter brauchen
Nicht jeder Kratzer rechtfertigt ein vollständiges Gutachten.
Diese Situationen sprechen dafür:
Unverschuldeter Unfall mit Haftpflichtschaden
Der klassische Fall. Sie wurden geschädigt, die Haftung der Gegenseite ist klar oder wahrscheinlich.
Ein eigenes Gutachten sichert, dass alle Schadenpositionen erfasst werden – auch die, die eine gegnerische Prüfung erfahrungsgemäß kleiner ausfallen lässt.
Die Versicherung schickt einen eigenen Gutachter
Sie sind nicht verpflichtet, diesen zu akzeptieren.
Wenn Sie unsicher sind, ob ein bereits erstelltes Gutachten Ihren Schaden vollständig abbildet, sehen wir es uns an.
Streit über den Unfallhergang
Wenn unklar ist, wer wie gefahren ist, liefert die technische Analyse des Schadenbilds objektive Anhaltspunkte: Anstoßrichtung, Deformationsverlauf, Kontaktspuren.
Verdacht auf verdeckte Schäden
Ein optisch geringer Schaden kann dahinterliegende Träger, Sensorik oder Fahrwerksgeometrie betreffen. Moderne Assistenzsysteme machen selbst Stoßfängerschäden teuer, weil Radar- und Kamerasysteme neu kalibriert werden müssen.
Leasing- oder Finanzierungsfahrzeug
Hier ist die dokumentierte Wertminderung besonders relevant, weil der Fahrzeugwert vertraglich eine Rolle spielt.
Sie wollen sich den Betrag auszahlen lassen
Ohne Gutachten fehlt die belastbare Grundlage dafür, welcher Betrag angemessen ist.
Was in unserem Schadengutachten steht
Jedes Gutachten von konstrukt+ enthält die folgenden Positionen.
Sie bekommen kein Standardformular mit ausgetauschten Zahlen, sondern eine auf Ihr Fahrzeug bezogene Bewertung.
Schadenbeschreibung und Unfallhergang
Was ist beschädigt, in welcher Reihenfolge, in welcher Richtung. Der technische Zusammenhang zwischen geschildertem Hergang und tatsächlichem Schadenbild wird geprüft – das ist der Teil, den Versicherungen am genauesten lesen.
Fotodokumentation
Übersichts-, Detail- und Messaufnahmen, dazu Fahrzeugidentifikation, Kilometerstand und Ausstattungsmerkmale. Die Fotos sind der Kern der Beweiswirkung.
Kalkulation der Reparaturkosten
Positionsgenau nach Herstellervorgaben: Ersatzteile, Arbeitswerte, Lackierung, Kleinteile, Verbringungskosten. Kalkuliert wird auf Basis marktüblicher Stundenverrechnungssätze, nicht auf Basis von Pauschalen.
Wertminderung
Der Betrag, um den Ihr Fahrzeug nach fachgerechter Reparatur weniger wert ist als vorher.
Details in Abschnitt 8.
Wiederbeschaffungswert und Restwert
Was ein vergleichbares Fahrzeug am Markt kosten würde und was das beschädigte Fahrzeug im Ist-Zustand noch wert ist.
Details in Abschnitt 8.
Reparatur- und Wiederbeschaffungsdauer
Wie lange die Instandsetzung voraussichtlich dauert bzw. wie lange die Beschaffung eines Ersatzfahrzeugs realistisch braucht. Diese Angaben sind Grundlage für weitere Schadenpositionen, die Sie mit Ihrem Anwalt klären.
Zustands- und Vorschadenerfassung
Der dokumentierte Fahrzeugzustand zum Zeitpunkt der Besichtigung, inklusive erkennbarer Altschäden. Das schützt Sie vor der pauschalen Behauptung, ein Schaden sei bereits vorher da gewesen.
Fahrzeugidentifikation und Ausstattung
FIN, Erstzulassung, Laufleistung, Sonderausstattung. Klingt banal, entscheidet aber über den Wiederbeschaffungswert – eine übersehene Ausstattungslinie kostet schnell einen vierstelligen Betrag.
Ablauf – von der Meldung bis zum fertigen Gutachten
Sie melden den Schaden
Telefonisch, per WhatsApp oder über das Formular.
Wir klären in wenigen Minuten: Was ist passiert, ist das Fahrzeug fahrbereit, wo steht es, liegt ein Aktenzeichen der gegnerischen Versicherung vor. Danach steht der Termin.
Wir kommen zu Ihnen
Zu Hause, am Arbeitsplatz, in der Werkstatt oder beim Abschleppdienst.
Die Besichtigung dauert je nach Schadenumfang 30 bis 60 Minuten.
Sie müssen nichts vorbereiten außer dem Fahrzeugschein.
Wir erstellen das Gutachten
Kalkulation, Bewertung und Dokumentation erfolgen im Büro. In der Regel liegt das fertige Gutachten innerhalb von ein bis zwei Werktagen nach der Besichtigung vor.
Versand und weitere Schritte
Auf Wunsch versenden wir das Gutachten direkt an die gegnerische Versicherung, Ihren Anwalt und Ihre Wunschwerkstatt.
Anschließend entscheiden Sie: reparieren lassen oder den ermittelten Betrag auszahlen lassen.
Benötigte Unterlagen
Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil1)
Ihre Kontaktdaten und Bankverbindung
Aktenzeichen der gegnerischen Versicherung oder die Unfallmitteilung
Falls vorhanden: Polizeibericht, Fotos vom Unfallort, Kontaktdaten des Unfallgegners
Bei Vorschäden: Reparaturrechnungen oder frühere Gutachten
Unsere Leistungen als KFZ-Sachverständigenbüro
„Wir erstellen Gutachten für Privatpersonen, Gewerbetreibende und Fuhrparkbetreiber in Köln und dem Rhein-Erft-Kreis.“
Schadengutachten nach Unfall
Vollständiges Haftpflichtgutachten mit Reparaturkalkulation, Wertminderung, Wiederbeschaffungs- und Restwert. Die Grundlage für Ihre Schadensregulierung.
Wertgutachten & Oldtimerbewertung
Marktwert-, Zeitwert- und Wiederbeschaffungswertgutachten – auch für Oldtimer und Youngtimer. Für Verkauf, Versicherung oder Nachlass.
Beweissicherung
Dokumentation von Schäden und Fahrzeugzuständen zur späteren Verwendung, etwa bei Streit über Vorschäden oder Reparaturqualität.
Kostenvoranschlag
Kalkulation bei Bagatellschäden, wenn ein vollständiges Gutachten nicht erforderlich ist.
Leasingrückläufer-bewertung
Neutrale Zustandsbewertung vor der Rückgabe – bevor der Leasinggeber bewertet.
Nutzfahrzeuge & Fuhrpark
Gutachten für Transporter, Lkw und Anhänger, auch für mehrere Fahrzeuge an einem Termin.
UVV-Prüfung (DGUV V70)
Wiederkehrende Prüfung Ihrer Fahrzeuge nach DGUV Vorschrift 70 – vor Ort in Ihrem Betrieb.
Wertminderung und Wiederbeschaffungswert – die beiden Zahlen, die am häufigsten unterschätzt werden
Die Reparaturkosten versteht jeder. Die beiden Positionen, bei denen im Schadenersatz am meisten verloren geht, sind Wertminderung und Wiederbeschaffungswert. Deshalb hier ausführlich.
Wiederbeschaffungswert – was ein gleichwertiges Fahrzeug kosten würde
Fahrzeugklassen Transporter und Kastenwagen · Lkw bis 40 t · Sattelzugmaschinen · Sattelauflieger und Anhänger · Omnibusse · Zugmaschinen · Pick-ups und Geländewagen im gewerblichen Einsatz · Baumaschinen (Radlader, Bagger, Walzen) · Sonderfahrzeuge (Kommunal-, Kehr-,…
Standzeit – der Posten, der im Nutzfahrzeugschaden am meisten kostet
Fahrzeugklassen Transporter und Kastenwagen · Lkw bis 40 t · Sattelzugmaschinen · Sattelauflieger und Anhänger · Omnibusse · Zugmaschinen · Pick-ups und Geländewagen im gewerblichen Einsatz · Baumaschinen (Radlader, Bagger, Walzen) · Sonderfahrzeuge (Kommunal-, Kehr-,…
Fahrzeuge und Aufbauten, die wir begutachten
Fahrzeugklassen Transporter und Kastenwagen · Lkw bis 40 t · Sattelzugmaschinen · Sattelauflieger und Anhänger · Omnibusse · Zugmaschinen · Pick-ups und Geländewagen im gewerblichen Einsatz · Baumaschinen (Radlader, Bagger, Walzen) · Sonderfahrzeuge (Kommunal-, Kehr-,…
Wenn die Reparatur teurer wird als das Fahrzeug wert ist
Übersteigen die kalkulierten Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert, spricht man aus Bewertungssicht von einem wirtschaftlichen Totalschaden. Das ist zunächst nur eine rechnerische Feststellung im Gutachten – welche Abrechnungswege sich daraus für Sie ergeben, ist…
Restwert – und warum Sie mit Restwertangeboten vorsichtig sein sollten
Der Restwert ist der Wert Ihres Fahrzeugs im unfallbeschädigten Zustand. Wir ermitteln ihn anhand konkreter Angebote auf dem für Sie zugänglichen regionalen Markt und weisen die Angebote im Gutachten aus. Erhalten Sie unaufgefordert ein Restwertangebot – etwa von…
KFZ-Gutachter für Köln und den Rhein-Erft-Kreis
Unser Büro
liegt in der Max-Planck-Straße 35 in 50858 Köln-Lövenich, direkt am Kölner Westen.
Von dort erreichen wir das gesamte Stadtgebiet und die angrenzenden Städte im Rhein-Erft-Kreis kurzfristig.
Köln:
Lövenich, Widdersdorf, Weiden, Junkersdorf, Marsdorf, Müngersdorf, Braunsfeld, Ehrenfeld, Bocklemünd, Ossendorf, Innenstadt Rhein-Erft-Kreis: Frechen, Pulheim, Hürth, Kerpen, Bergheim, Brühl, Erftstadt
Unsicher
Sie sind nicht sicher, ob Ihr Ort dazugehört?
Rufen Sie kurz an – in der Regel richten wir uns nach Ihnen, nicht umgekehrt.
Unfall gehabt?
Melden Sie sich – wir übernehmen ab hier.
Je früher der Schaden dokumentiert ist, desto einfacher die Regulierung.
Ein Anruf genügt, den Rest koordinieren wir.
Dürfen Sie den KFZ-Gutachter selbst auswählen?
Ja. Als Geschädigter eines unverschuldeten Unfalls können Sie einen qualifizierten Sachverständigen Ihrer Wahl beauftragen.
Sie sind nicht verpflichtet, den von der gegnerischen Versicherung vorgeschlagenen Gutachter zu akzeptieren.
Diese Angabe ist allgemeine Information und ersetzt keine Rechtsberatung.
Wer übernimmt die Kosten des KFZ-Gutachtens?
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Gutachterkosten in der Regel als Teil des Schadenersatzes.
Bei Bagatellschäden unterhalb einer bestimmten Schadenhöhe wird stattdessen meist ein Kostenvoranschlag erstellt. Bei Teilschuld oder eigenem Verschulden gelten andere Regeln – wir klären das vor Auftragserteilung mit Ihnen.
Wie lange dauert die Erstellung eines KFZ-Gutachtens?
Die Besichtigung vor Ort dauert meist 30 bis 60 Minuten. Das fertige Gutachten erhalten Sie in der Regel innerhalb von ein bis zwei Werktagen nach der Begutachtung. Bei dringenden Fällen sprechen Sie uns an.
Was kostet ein KFZ-Gutachten, wenn ich den Unfall verursacht habe?
Bei selbstverschuldeten Schäden oder Kaskofällen richtet sich das Honorar nach der Schadenhöhe. Wir nennen Ihnen die zu erwartenden Kosten vor der Beauftragung, damit Sie entscheiden können, ob sich ein Gutachten oder ein Kostenvoranschlag mehr lohnt.
Welche Unterlagen brauchen Sie von mir?
Fahrzeugschein, Ihre Kontaktdaten, das Aktenzeichen der gegnerischen Versicherung oder die Unfallmitteilung sowie – falls vorhanden – Polizeibericht und Fotos vom Unfallort. Fehlt etwas, holen wir es gemeinsam nach.
Können Sie die Werkstatt frei wählen?
Bei einem unverschuldeten Unfall können Sie die Reparatur grundsätzlich in einer Werkstatt Ihrer Wahl durchführen lassen. Sie können sich den im Gutachten ermittelten Betrag alternativ auch auszahlen lassen. Auch hier gilt: allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Kommen Sie auch nach Frechen, Pulheim oder Hürth?
Ja. Unser Einzugsgebiet umfasst neben dem Kölner Stadtgebiet den gesamten Rhein-Erft-Kreis. Anfahrtskosten berechnen wir nicht.