Übersteigen die kalkulierten Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert, spricht man aus Bewertungssicht von einem wirtschaftlichen Totalschaden. Das ist zunächst nur eine rechnerische Feststellung im Gutachten – welche Abrechnungswege sich daraus für Sie ergeben, ist eine rechtliche Frage, die Sie mit einem Rechtsanwalt klären sollten. Wir liefern die belastbaren Zahlen, auf denen diese Entscheidung aufbaut.